Importfahrzeug

Gonzolator
Ach so... Das 1% geht grundsätzlich vom Neupreis aus. Ich nehme an, dass es egal ist, wo der Neupreis bezahlt wurde, ob in NL, B, DK oder D oder wo auch immer.

Die Kaufrechnung reicht dem Finanzamt. Bei Gebrauchtwagenleasing muss ein offizielles Schreiben her, in dem steht, was das Auto gekostet hat.

Gruß
Gonzolator
ALBO
quote:
das EU Recht regelt das, dass du ein Fahrzeug auch in Deutschland wandeln kannst.


@dFZe

danke für die Antwort, damit wäre zum. dieses Problem
(beim Laguna wahrscheinlicher) keines mehr.

ich weiss immer noch nicht welchen ich kaufen soll.

HELFT MIR MAL !!!!!!!!!!!!!
sonst lande ich tatsächlich bei Mazda :-((

und wo soll ich dann hin ?
ein "Lagunzda" gibt es doch nicht ?

dFZe
quote:
Original von ALBO
ich weiss immer noch nicht welchen ich kaufen soll.

HELFT MIR MAL !!!!!!!!!!!!!
sonst lande ich tatsächlich bei Mazda :-((

und wo soll ich dann hin ?
ein "Lagunzda" gibt es doch nicht ?


gut Ding will Weile haben: mache in beiden Auto's eine Probefahrt

dann gibt's den wissenschaftlichen Ansatz:

mache dir eine Punkteliste, was ist dir wichtig, auf was kannst du verzichten (was gibt's in dem Auto serienmaessig, was kostet Aufpreis, was gibt's bei der Konkurrenz gar nicht);
gewichte diese Punkte und entscheide dich fuer das Fahrzeug mit dem besten Punkte/Preis Verhaeltnis

dann den Esotherischen Ansatz:

kaufe aus dem Bauch raus, dein Bauch kann mehr als du denkst... Augenzwinkern

Fuer mich steht fest, du landest in beiden Faellen beim Laguna Grandtour!

:j
RELAGRA
Ich hab meinen auch als Re-Import
Hat zwar etwas lange gedauert aber dafür ist mir jede Stunde vergütet worden smile ) smile )

Grundsätzlich spricht das EStG bei der 1%-Regelung von Listenpreis Somit ist es egal wieviel Du bezahlt hast bzw wieviel Du gespart hast Das ist dann das Solidarprinzip Teufel
Auf jeden Fall würde ich versuchen dem Finanzamt einen niedrigeren Preis anzubieten um die 1% zu "drücken" Einen Versuch ist es auf jeden Fall wert - läuft noch nicht unter Steuerhinterziehung
ALBO
12.11.2001
Keine Rücknahmepflicht, wenn Auto mit falscher Polsterfarbe vermittelt.

Ein Autokäufer hat gegen den Vermittler von Fahrzeugen aus dem europäischen Ausland keinen Anspruch auf Rücknahme und Neulieferung eines Fahrzeuges, wenn das Auto mit einer falschen Polsterfarbe geliefert wurde. Er muss sich an den ausländischen Vertragspartner halten.

Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

Ein Käufer aus Minden hatte im Dezember 1999 einen Auftrag zur Vermittlung eines Neufahrzeuges an ein ostwestfälisches Autohaus erteilt. Das Autohaus erhielt die Vollmacht zum Ankauf bei einem Vertragshändler im Ausland. Wie vom Käufer gewünscht, wurde vom Autohaus bei einem holländischen Vertragshändler ein Fahrzeug mit schwarzen Sitzen bestellt. Bei der Lieferung erhielt der Käufer aber ein Auto mit dunkelgrünen Polstern und u.a. einem kleinen Lackschaden. Das Autohaus weigerte sich, dem Käufer ein neues Fahrzeug mit schwarzen Polstern zu besorgen und das andere Fahrzeug zurückzunehmen. Mit einer entsprechenden Klage unterlag der Kläger vor dem Landgericht Bielefeld. Das Landgericht hat ausgeführt, dass zwischen Kläger und Autohaus lediglich ein Vermittlungsauftrag zustande gekommen sei. Bei der Durchführung dieses Vermittlungsauftrages habe das Autohaus keinen Fehler gemacht. Es habe in Holland ein schwarzes Auto bestellt. Die Prüfung, ob der später gelieferte Gegenstand dem gewünschten Kaufobjekt entspreche, obliege nicht dem Autohaus, sondern dem Käufer. Gewährleistungsansprüche gegen den Vermittler habe der Käufer nicht. Er müsse sich an den ausländischen Händler halten.

Im heutigen Termin vor dem Oberlandesgericht ließ das Autohaus u. a. wegen des Lackschadens im Wege des Vergleiches noch 500 DM vom Kaufpreis nach. Mit seinem Ansinnen auf Rücknahme und Neulieferung unterlag der Käufer aber auch in dieser Instanz. Das Oberlandesgericht hat seine Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Bielefeld zurückgewiesen.

Aktenzeichen:
8 U 83/01 OLG Hamm
6 O 329/00 LG Bielefeld

Also doch !!!! ??

Wandlung nur beim Lieferanten möglich ??

dFZe
zuallererst haette ich das Auto mit den gruenen Sitzen erstmal gar nicht vom Hof gefahren, weder in Deutschland noch in der EU, damit waere das Problem vielleicht gar nicht entstanden..........

Zum Anderen sacht der ADAC dazu:

Gewährleistung beim Autokauf in Österreich

Die vorliegende Darstellung behandelt das Gewährleistungsrecht beim Fahrzeugkauf in Österreich. Dabei werden ausschließlich die Ansprüche, die deutsche Käufer gegenüber ausländischen Verkäufern haben, dargestellt, nicht aber auch etwaige Garantieansprüche gegen die Fahrzeughersteller.
1. Voraussetzungen für die Geltendmachung von Rechten


Es muss ein Mangel vorliegen, d. h. eine Eigenschaft, die dazu führt, dass der ordnungsgemäße Gebrauch des Fahrzeuges nicht gewährleistet ist oder eine Eigenschaft, die einer ausdrücklichen Vereinbarung widerspricht.


Der Mangel muss bereits vor dem Kauf vorgelegen haben.

Es darf sich um keine Mängel handeln, die „in die Augen fallen“.
2. Rechte des Käufers


Forderung auf Nachbesserung bei behebbarem wesentlichem oder unwesentlichem Mangel

Preisminderung bei unbehebbarem unwesentlichem Mangel

Wandlung (Rückabwicklung des Kaufvertrages) bei unbehebbarem wesentlichem Mangel
3. Einzuhaltende Fristen


innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe der Sache muss die Gewährleistung gerichtlich geltend gemacht werden

Die Hemmung des Ablaufs der Frist wird auch durch zeitgerechte außergerichtliche Mängelrüge erreicht
4. Beweispflicht des Käufers


Der Käufer muss das Vorliegen des Mangels zum Zeitpunkt der Übergabe behaupten und beweisen

Der Käufer muss die fristgerechte Erhebung der Mängelrüge bzw. der Klage beweisen

5. Rechtsgrundlagen

Gesetzliche Grundlagen für Gewährleistungsansprüche finden sich in den §§ 922 ff. ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch).



OK, Rechte habe ich, wo ich sie dann bekomme steht hier nicht. Ich muss meine Literatur mal durchforsten; mal sehen, ob ich die Info wiederfinde... :13
ALBO
Danke Franz,
der letzte Absatz ist genau das Problem.

und den Beweis vor Ort sich bestätigen lassen, dürfte
bei einem störrischen Verkäufer auch nicht leicht sein.

Wäre immer gut einen Zeugen dabei zu haben.

ALBO
dFZe
quote:
Original von ALBO
Danke Franz,
der letzte Absatz ist genau das Problem.

und den Beweis vor Ort sich bestätigen lassen, dürfte
bei einem störrischen Verkäufer auch nicht leicht sein.

Wäre immer gut einen Zeugen dabei zu haben.

ALBO



also ich hatte mir geschworen, wenn der Dealer nix verstehen tun, dann ich auch ganz wenig sprechen Dutch.... :07
Mir Niederbayern koennen da ganz schoen ekelhaft sein...
Nee im Ernst: wie in obigem Beispiel haette ich den Wagen erst gar nicht mitgenommen. Dann haette der Haendler das Problem: Ware auf dem Hof, kein Geld in der Tasche....

Fuer den Fall der Faelle nimmt man die Telefonnummer des Vermittlers mit und der regelt dann alles, sonst waere ich gleich noch in den naechsten Flieger, ab nach HH, weiter mit dem Zuch nach Flensburg, 2...3 Flens nei und ab zum IMS und dort :08

Im oben zitierten Fall wuesste ich gerne mal die ganze Geschichte, denn gruene oder schwarze Sitze ist ja auch noch nach Wochen und Monaten noch im Originalzustand, ob mit Zeugen oder ohne....
die gruenen dunklen ja nicht nach....

Mein Renault Haendler in Sneek hat gut Deutsch gesprochen - dickes Lob! Alles Perfekt!
ALBO
klar,
ich hätte den auch nicht genommen.
Das Urteil wundert mich auch sehr, der Richter ist wohl
Trambahnfahrer.

PS.
wir Franken können auch extrem stur sein. :-))

Kommte ein Franke in ein Lokal, an jedem Tisch nur eine
Person sitzend.

Schaut kurz, dreht um und sagt, mist alles voll.
dFZe
Ich habe gerade eine Anfrage beim ADAC gestartet:

Hallo,

angenommen ich kaufe einen Neuwagen bei einem Markenhaendler in den Niederlanden. Zurueck in Deutschland stellen sich diverse Maengel heraus,
das Fahrzeug wird mehrfach nachgebessert (in der deutschen Werkstatt), bei einem "deutschen" Fahrzeug
wuerde man ueber eine Wandelung nachdenken....

Wie ist die rechtliche Situation bei einem im EU Ausland gekauften Automobil? Muss ich zur Wandelung zum auslaendischen Haendler oder wird das ueber die deutsche Niederlassung abgewickelt?

Bei dem theoretischen Fall handelt es sich um einen Renault aus den Niederlanden.

Mit freundlichen Gruessen


ich halte euch auf dem Laufenden, wie die Situation genau ist....
tübinger
Ohne den Juristen beim ADAC vorgreifen zu wollen, sollte man verschiedene Sachen unterscheiden:
1. man hat einmal einen Kaufvertrag mit einem Händler geschlossen und der muss die gesetzliche Gewährleistung erbringen. Ich kann mich also an einen Händler in Holland halten im Rahmen des niederländischen Zivilrechts. (Darüber weiss ich jetzt nix zu berichten.)
2. Daneben erteilt der Hersteller (Renno) eine Garantieerklärung. Darin wird der räumliche Geltungsbereich und der sachliche Geltungsbereich festgelegt. Es würde mich wundern, wenn die Garantie nicht europaweit gelten würde. Man kann sich also an den Hersteller wenden, der solche Dinge (was von der Garantie umfasst ist) aber über seine Niederlassungen/ Händler abwickelt.
ALBO
quote:
Ohne den Juristen beim ADAC vorgreifen zu wollen, sollte man verschiedene Sachen unterscheiden:


@ tübinger

ein Fallbeispiel,
Siemens stellt Steuerungen für Automaten her.
Diese werden über Vertriebsniederlassungen an "Endkunden" verkauft.
der "Endkunde" wiederum verkauft diese an seinen
Kunden.


der letzt genannte ist der eigentliche Nutzer (wie wir Autokäufer auch)

An siemens direkt kann (darf) er nicht ran, er muss über
seinem Händler tauschen / wandeln.

Dieser rechnet dann mit dem Hersteller ab.

Versuche mal eine Waschmaschine von Quelle, direkt beim Hersteller in Polen / Italien zu tauschen ??


ALBO
gefunden bei Focus.


Die günstigeren Preise im Ausland sind entgegen eines weit verbreiteten Vorurteils nicht darauf zurückzuführen, dass die Qualität minderwertiger ist. Bereits seit 1996 gibt es in der EU einheitliche Qualitätsstandards. Auch das Märchen von der fehlenden Garantie bei EU-Importfahrzeugen ist Unsinn. Wenn der ausländische Händler das Serviceheft korrekt abgestempelt hat, kann man im Falle eines Mangels bei jeder Vertragswerkstatt vorstellig werden. Die Werkstätten dürfen die Arbeit nicht verweigern. Allerdings sollte beachtet werden, dass im Falle eines Rechtstreits der Standort des Händlers und entsprechend das Gesetz dieses Landes als Gerichtsstand gelten. Aufgepasst: Wer ein Montagsauto zurückgeben will, hat Pech gehabt. Ein Recht auf Wandelung gibt es im Ausland fast nirgendwo.
dFZe
Ja stimmt, ihr habt's Recht...

also das sagt der ADAC dazu:

Wandlung ist eine Sache, die unter Gewaehrleistung faellt, hier ist ausschlaggebend der Standort des Haendlers, d.h. kaufen in Hamburg oder Niederlanden heisst fuer den Muenchner immer Reisen.... großes Grinsen

Garantie gilt europaweit z.T. auch weltweit. großes Grinsen

also muss man wohl mit dieser Einschraenkung beim EU Import leben....
dFZe
quote:
Original von ALBO
ein Fallbeispiel,
Siemens stellt Steuerungen für Automaten her.
Diese werden über Vertriebsniederlassungen an "Endkunden" verkauft.
der "Endkunde" wiederum verkauft diese an seinen
Kunden.


der letzt genannte ist der eigentliche Nutzer (wie wir Autokäufer auch)

An siemens direkt kann (darf) er nicht ran, er muss über
seinem Händler tauschen / wandeln.

Dieser rechnet dann mit dem Hersteller ab.

Versuche mal eine Waschmaschine von Quelle, direkt beim Hersteller in Polen / Italien zu tauschen ??


ALBO, dein Vergleich ist mir gestern Abend nochmals duch den Kopf gegangen.....

sicherlich wird keiner Versuchen beim Hersteller eines Einzelteils versuchen zu reklamieren, eher beim Hersteller der Ganzen, sprich beim der Renault Werkstatt oder Niederlassung.

positive Beispiele aus dem Bekannten- und Verwandtenkreis:

kaufst du bei IKEA Innsbruck ein Stofftier, das sich nach der Heimreise leider als Garantiefall entpuppt, kannst du das bei IKEA Regensburg umtauschen, ohne Zicken, ohne ellenlange Erklaerungen.

Oakley Brille in USA gekauft - mit "lifetimewarranty" - geht beim Skifahren in der Schweiz kaputt
--> Reklamation erstmal nicht erfolgreich, Mail an blafasel@oakley.com
--> an deutsches Servicecenter schicken, die reparieren kostenfrei

Fazit: es faellt sowieso auf den Hersteller zurueck, der kann auch in den NL oder sonstwo nicht den Kunden verschaukeln; auch in Deutschland ist - man sieht's ja hier im Forum - es nicht immer einfach eine Wandelung durchzuboxen....

Fuer mich jedenfalls ist diese Einschraenkung kein Grund nicht Geld per Importfahrzeug zu sparen.
Bei mir war's - incl. der Mehrausstattung des NL Modells - immerhin 7000€ (vs. Deutsche UVP).
tübinger
@ albo: Dein Vergleich hinkt - ich war womöglich nicht deutlich genug.
- Der Hersteller einer Quelle-Waschmaschine wird dir keine Garantieerklärung abgeben. Falls es erstaunlicherweise doch einmal so sein sollte, kannst du natürlich dort deine zugesagten Rechte geltend machen. So gibt es etwa bei namhaften PC-Herstellern solche Garantieerklärungen. Da musst du nicht mit dem Verkäufer verhandeln, sondern (je nach Garantieerklärung) rufst du eine Hotline des Produzenten an und es erscheint ein Servicemitarbeiter. Juristisch ist insofern allenfalls interessant, ob du dich gleichwohl noch an den Händler halten kannst wegen der Gewährleistungsrechte oder ob der dich an den Produzenten und dessen Garantie verweisen kann.
- Undeutlich war ich für dich, obwohl ich doch gerade den Unterschied von Garantie und Gewährleistung verdeutlichen wollte. Augen rollen
Zum Auto: Wer in den NL sein Auto kauft, muss sich an das dort geltende ((Gewährleistungs-)Recht halten. Ich weiss leider nicht, ob es dort die Wandelung als Rechtsinstitut gibt, wie in Deutschland. Ob die Verjährung wie in D zwei Jahre beträgt, weiss ich auch nicht... Ich kann nicht mal holländisch. Zunge raus
Von der Gewährleistung zu unterscheiden ist die Garantie. Zum Beispiel eine Garantie von 12 Jahren gegen Durchrostung. Daher muss man dann genau schauen, wofür diese Garantie an sachlichem Umfang gilt: Sie kann das umfassen, was die Gewährleistung vorsieht - also mit der Gewährleistung des Händlers parallellaufen - oder abweichen wie im Beispiel der "Rostgarantie".Ob aber nun im Rahmen der Renaultgarantie in den NL auch die Wandelung als Recht des Kunden vorgesehen ist, müsstet ihr anhand eurer Unterlagen mal nachprüfen.
Der Hersteller kann auch die Garantie nicht nur sachlich, sondern auch örtlich begrenzen. Im Hinblick auf den einheitlichen EU-Markt wäre ich sehr überrascht ,wenn Renault insoweit die Ländergrenzen beachtet. Meines Wissens nach ist es eine eu-weite Herstellergarantie.
dFZe
die Herstellergarantie ist 2 Jahre EU weit, deswegen mein obiges Posting - da habe ich wohl Garantie und Gewaehrleistung verbuchselt.

Meine NL-Kollegin weiss leider bzgl. Wandelungsrecht in den NL auch nicht bescheid.

Kann uns vielleicht mal ein NL Forumsmitglied aufklaeren? Nur fuer den Fall der Faelle.....

Garantie vs. Gewaehrleistung: ehrlich gesagt habe ich jetzt immer noch nicht verstanden, was ist genau der Unterschied? Kann man das mal an einem Beispiel festmachen? Wenn der Laguna ..... hat, dann ist das ein Garantiefall, wenn ..... ist das Gewaehrleistung.
Erklaeren Sie es mir als waere ich 5 Jahre alt (aus "Philadelphia")..... :01
tübinger
@ dfze: Grundsätzlich wickelt man Dinge im Rahmen von vertraglichen Beziehungen ab (nein, ist keine Beziehungskiste Augenzwinkern ). Das war wohl auch oben schon beim Hinweis von Albo gemeint.
Als Autokäufer schließt du einen Kaufvertrag mit dem Händler. Damit hast du die Rechte und Pflichten gemäß den vertraglichen Abreden und ergänzend dem Kaufrecht. In deinem Autofall richtet sich der Vertrag nach nl-Recht. Da wird es sicher auch irgendeine Form von Gewährleistung geben. Z.B. Nachbesserung oder Herabsetzung des Kaufpreises bei Mängeln, Wandelung etc. nach dt. Recht (§§ 433 ff. insb. §§ 459 ff. BGB).
Dann hast du zusätzlich eine vertragliche Vereinbarung mit dem Hersteller in Form der Garantie (ist auch eine Willenserklärung, die vom Händler als Vertreter der Renault-NL abgegeben wird - Stempel im Heft...).
Ich weiss nicht, was da genau drinsteht bei deiner Garantie. Müsstest du in deinen Unterlagen aber finden. Auch als fünfjähriger DFZE. Womöglich dann auf nl abgefasst.
Nehmen wir aber mal das Beispiel der Durchrostung - stellen wir uns vor, du hast nur diese Garantie zusätzlich zum dt. Kaufvertrag. Auf die Dauer von 12 Jahren wird dir von Renno garantiert, dass bestimmte Metallteile nicht durchrosten. Dann wäre es ein Fall der Gewährleistung, wenn sich Flugrost bildet nach etwa 6 Monaten, weil das einen Mangel darstellt. Damit kannst du dich an deinen Verkäufer halten. Der muss dann selbst sehen, ob und wie er seinen Schaden durch die Rostentfernung bei Renno wiederbekommt.
Wenn du nun statt zum Händler zu Renno (vertreten durch Händler X) gehen willst wegen des Flugrostes, können die dir entgegenhalten, dass bei der Garantie nur Durchrosten, ergo kein Flugrost, gemeint war. Also nix mit Ersatz. Wenn du dann noch etwas abwartest und nach sagen wir 4 Jahren der Boden durchgerostet ist - so richtig fiese Löcher - dann kannst du beim Händler keine Gewährleistung mehr durchsetzen, weil der sich auf Verjährung (2 jahre bei Neuwagen) berufen wird. Dagegen kannst du dann bei Renno deine Garantie geltend machen. Und Renno wird die Sache über die Händler abwickeln, so dass es in der Praxis nicht wirklich einen Unterschied gibt, weil der Händler diese Formalia dem Kunden gar nicht weiter erklären wird.
Im Falle von Insolvenz eines Händlers kann es aber schon eine Bedeutung erlangen, ob eine Garantie alle Gewährleistungsrechte abdeckt oder nicht. Gesetzt den Fall die Garantie sieht nur Nachbesserung vor, kann man die Wandelung von rechts wegen nur vom Händler, also wegen dessen Zahlungsunfähigkeit praktisch gar nicht, verlangen.
ALBO
quote:
@ albo: Dein Vergleich hinkt - ich war womöglich nicht deutlich genug.


ALso das war war doch als Metaffe gedacht. :-)
Mit Garantie vs. Gewährleistung blicke ich auch nicht durch.

Fakt ist jedohc, Wandlung ist nur bei dem Händler möglich, bei dem gekauft wurde, sofern das Gesetzt eine Wandlung vorsieht.
Dieses ist nicht in jeden Eu-Land vorhanden.

Deshalb werde ich mich mir auch ein EU-Fahrzeug kaufen,
da der Unterschied bei mir über 8500.- Euros ausmachen würde.
Selbst gegenüber dem deutschen Händler, mit seinem "Sonderangebot" immer noch 5500.- Euro günstiger.
dFZe
@tübinger

danke, ich glaube, ich habe den feinen Unterschied nun verstanden!

@ALBO

kann dich nur in deinem Vorhaben unterstuetzen, der Mann vom ADAC meinte auch, man muss ja nicht gleich schwarz sehen.

Es gibt uebrigens auch EU - Importeure (Mitglieder des Verbandes freier Automobilimporteure) die einen Kaufvertrag nach deutschem Recht anbieten - allerdings lassen die sich das natuerlcih wieder etwas versilbern...