Chiptuning und Versicherungsschutz

tübinger
Eine Entscheidung des OLG Koblenz ist bei den Verkehrsanwälten besprochen worden. Es ging dabei um ein getuntes Fahrzeug, welches der Filius wohl zu einem Driftmanöver verwenden wollte. Da zwar das Tuning an sich nicht ursächlich für den Unfall wurde, stellte sich die Frage nach dem Anspruch an die Kasko: der entfällt, weil das Tuning zu riskantem Fahrverhalten verleiten soll und im vorliegenden Fall auch hat.
Ruprecht47
Das ist ein interessantes Urteil. Aber ich glaube, dass es kaum jemand beeinflussen wird. Wer sein Fahrzeug getunt hat, wird diese Teile deswegen nicht ausbauen, und wer geplant hat seinen Wagen zu tunen, wird das auch durchführen.
Aber jeder sollte sich im Klaren sein, was das Tunen für Folgen haben kann. m3
Denniiii
Ok, wenn man sein Auto tunt, dann verleitet es einen schneller zufahren. Aber in diesem Fall waren doch beide, sowohl Beifahrer und Fahrer betrunken.

Selbst Schuld sag ich da nur. WENN MAN TRINKT FÄHRT MAN NICHT !! t4
Buh
quote:
Original von Denniiii
Ok, wenn man sein Auto tunt, dann verleitet es einen schneller zufahren. Aber in diesem Fall waren doch beide, sowohl Beifahrer und Fahrer betrunken.

Selbst Schuld sag ich da nur. WENN MAN TRINKT FÄHRT MAN NICHT !!
t4


denn alkohol am steuer schwappt so schnell über... großes Grinsen
fredman
Bei einem schweren Unfall wird relativ schnell herausgefunden, ob da ein Chip im Spiel war, wenn ja und es ist eingetragen und auch die Versicherungsprämie ist dementsprechend angeglichen, dann giebt es auch den VS-Schutz.

Ohne Eintrag hat man Pech gehabt, wer teilt schon z.B. der Versicherung freiwillig mit "Hallo mein Auto hat keine 130 sondern 170 PS, ich möchte mehr Prämie Bezahlen" was normal währe großes Grinsen großes Grinsen
Tüv
Zulassung
Versicherung

fredman
Denniiii
perfekt auf den Punkt gebracht fredman Augenzwinkern
Anderl
Genau.

Das Eintragen kostet gerade mal so um die 70€.

Die Versicherung informiert man und in der Regel bleibt der Beitrag der Gleiche, da sich die Typklassen ja nicht verändern. Dafür hat man auch in Zukunft den vollen, uneingeschränkten Versicherungsschutz.

Warum das die meisten nicht machen, versteh' ich überhaupt nicht. Aber es liegt wohl daran, dass seriöses Tuning mit TÜV und Eintragung einige Euro mehr kostet als die Billig-Boxen mancher "Tuner", welche immer wieder auch hier angepriesen werden. Diese Boxen werden schon verkauft mit dem Hinweis, Abnahme ist nicht möglich und wird von den Kunden auch nicht gewünscht t4
RMB
Also ich kenne die v. g. Geschichte nicht, aber

wenn ich den nicht getunten Wagen meiner Frau nehme, um damit an Driftgeschichten teilzunehmen und dabei die Kiste zerbrösele - wer um himmels Willen geht denn davon aus, dass die Versicherung bezahlt.

Hier geht es doch um die Fahrlässigkeit des Handelns oder?!

Gruß
tübinger
nachdem das thema auf interesse stößt: hier mal ein link zu der entscheidung. falls das nicht funzt kann man auf der hp des olg koblenz die entscheidung anhand des aktenzeichens "10 U 56/06" dort auch einfach raussuchen.
RMB
Hab mir das Urteil mal durchglesen -

sehr interessant.

Zumal sich die Versicherungsprämien nicht ändern, bei mehr Motorleistung - zumindest bei meiner nicht.
fredman
währe nicht schlecht wenns egal währe mit den PS, dann brauchten ja Versicherungstechnisch keine Unterschiede mehr gemacht werden und der 100 PS kostet gleich dem140 PS verwirrt

@RMB
Du hast ja ne geile Versicherung großes Grinsen
fredman

PS. ich hatte mich auf die gechipten Autos bezogen (mit dem Eintrag)
Ein Auto mit 3 cm Bodenfreiheit fährt auf eigenes Risiko (Versicherungsbezogen) und die beiden Spritis hatten eben schlechthin Pech gehabt, wenn sie sich in die Urne fahren, oder einer.

Was hab ich da letztens auf der Heckscheibe bei so einem Hirni gelesen:
"nur die besten sterben Jung" und schon war er meinen Blicken entschwunden großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen
Anderl
quote:
Original von fredman
währe nicht schlecht wenns egal währe mit den PS, dann brauchten ja Versicherungstechnisch keine Unterschiede mehr gemacht werden und der 100 PS kostet gleich dem140 PS verwirrt



In der Regel ja. Da es immer noch das gleiche Auto ist, ändern sich die Typklassen nicht. Diese sind völlig unabhängig von der Leistung.
Buh
ich habe grade gelesen, das es um eine leistungssteigerung von 66 auf 80 kw ging. das ist ja nun nicht wirklich viel. und der unfall hatte wirklich ABSOLUT nichts mit der leistungssteigerung zu tun. einzig das die tuning maßnahmen den jungen fahrer dazu verleitet haben.

ob die veränderungen zu einem erlöschen der betriebserlaubnis geführt haben geht hier soweit nicht hervor, aber der halter hat das nicht der versicherung gemeldet. und damit hat er den schwarzen peter.

kann sich freuen das sonst niemand beteiligt war der jetzt auch noch kohle haben will...
fredman
gut,
nehmen wir z.B. einen Golf 4 1,9 TDI mit 90 PS 1896 ccm HSN=0603 TSN=420 Typenklasse 15/ Kasko mit VK300&TK150 SB=641,59 €

und der gleiche in 110 PS hat HSN=0603 TSN 422 und Typenklasse19 =789,29 €.
Ich bin mal vorsichtig gesagt der Meinung, bzw ich denke es zu wissen wenn Du das Auto mit Chip der VS meldest, weil Du anständig bist, bekommst Du das höhere Risiko und das ist auch nur für dier Versicherung relevant... und für keine Behörde o.ä. ist das Interessant smile

Ich selber würde drauf Drängen und wenns so bleiben sollte lt. meinem Vertreter, dann muß er es in dem Beratungsformular dokumentieren
und dannach währe mir alles Wurscht großes Grinsen
fredman

PS. woher ich das weis: ich könnte auch für ein Flugzeug die Prämie berechnen und wer es möchte, gern aber das kostet dann richtig €ronen
(das Angebot) weil... ich bin ja Überlebenskünstlergroßes Grinsen großes Grinsen
Anderl
Gut, aber der getunte Golf mit dann z.B. 110PS statt 90 PS hat danach immer noch HSN 0603 und TSN 420. Und nach dem richtet sich die Typklasse und berechnet eine Versicherung die Prämie.

Ob die Versicherung bei einem chipgetunten Fahrzeug dann eine höhere Prämie verlangt, indem sie dann von der TSN des stärkeren Autos ausgeht, ist ihre Sache und durchaus möglich, aber nicht die Regel.
RMB
@ Anderl

Richtig, das war auch das Argument meiner Versicherungs-Dame!

Es ändert sich nichts an der Typisierung des Fahrzeuges!

Bei Mega-Umbauten wie Kompressor usw. allerdings würde sie bei der Zentrale eine Prüfung einleiten lassen, so ihr Argument weiter.

Es geht meistens einher, dass der von Werk aus größere Motor ne bessere Aussattung hat, mehr kostet (höhere Wiederbeschaffungskosten) und für Diebe usw. interessanter wird. Daher von Werk aus dann auch die höhere Prämie.

Gruß
fredman
Leute,

schreibt nicht was Euch so Eure Damen und Herren nicht auch schrftlich geben würden, Ihr verunsichert sicher einige Mitglieder hier. Augen rollen

Nochmal ganz genau: bis 25 % Leistungssteigerung gibt es 10 % Zuschlag, sowohl in der Kasko als auch in der Haftpflicht,

ab 25 % ist es eine Entscheidung die Eure Versicherung trift, ob sie Euch daraufhin weiterversichert, mit einiges mehr als 10 %.
Das hängt vom Schadensverlauf ab, sowie wieviel Verträge Ihr bei dem Unternehmen habt.

Alles andere ist eine Verletzung "der vorvertraglichen Anzeigepflicht" und bedeutet keine Leistung im Schadensfall

Leider erzählen viele VS-Vertreter auch viel Müll um einen Vertrag bekommen zu dürfen!
fredman
RMB
Na ja, 25 % sind bei meinem Mortor immerhin über 50 PS Leistungszuwachs!!!!

Die bekommt man bei einem Sauger nicht so!!!!! hin - also würden da größere Sachen benötigt - ergo - Prüfung in der Zentrale!!!

5 % sind mit Chip realistisch bei einem Sauger und da will meine Versicherung nichts extra, da es mehr einer Optimierung gleicht, als alles andere und sogar noch innerhalb der Serienstreuung ist!

Ein Turbo-Umbau beim A3 von 180 PS auf 260 PS bei DigiTec ist da ein ganz anderes Thema.

Gruß
tübinger
Jetzt noch ein paar Worte zum Urteil. Es ging um einen Anspruch gegen die Vollkaskoversicherung VK. Der Schaden eines Dritten im Rahmen der Haftpflicht war hier nicht Gegenstand des Verfahrens.
Nun gibt es zwei häufige Gründe, weshalb nicht gezahlt werden muss von der VK: Der Versicherungsnehmer (VN) handelt grob fahrlässig. Bsp: er fährt über ne rote Ampel. (Es gibt hierzu inzwischen sehr viele Entscheidungen, was alles grob fahrlässig sein soll.)
Zurechnen lassen müsste sich der VN auch das grob fahrlässige Verhalten eines Dritten, wenn er sein Repräsentant wäre, z.B. Ehegatte oder halt hier der Sohn. Das Fzg wurde aber vom Sohn an den Freund weiter verliehen. Ob dann auch das Verhalten des Freundes (Alkohol, Handbremse!) als grob fahrlässig, also besonders unsorgfältig anzusehen ist und dem VN zuzurechnen wäre, hat das OLG ausdrücklich offengelassen.
Die Entscheidung stützt sich dagegen darauf, dass schon die Gefahrerhöhung hier zum Verlust des Versicherungsschutzes bei der Kasko führte . Dabei hatte sich das Tuning gar nicht unmittelbar auf den Unfall ausgewirkt, sprich mit dem Fahrmanöver hätte es auch einen ungetunte Karre zerlegt. Das OLG sieht hier die Gefahrerhöhung insofern für schädlich für den VN an, weil das Tuning zu riskanterem Verhalten beim Fahren verleitet. Dies ist sozusagen eine "abstrakte" Risikoerhöhung, welche sich konkret in dem zu schnellen Fahren manifestiert hat. In der Tat könnte daher eine Anzeige dieser Gefahrerhöhung den Vollkaskoschutz wieder herstellen, weil dann natürlich dieses Risiko mit der Prämie abgedeckt ist. Die VK wird aber im Zweifel nachprüfen, ob auch alles angezeigt worden ist... Denn in dem Punkt muss ich meinem Seniorpartner zustimmen: die Versicherungen sind für alle Fälle gut, nur nicht für den Fall, wo sie zahlen sollen. Augenzwinkern