Brauche Hilfe von Rechtswissenden !!!

jbawa
Tach zusammen,
hab heut meinen Laguna verkauft. Von Privat an Privat. Haben alles per Kaufvertrag abgewickelt. Ich hab auch auf Schäden während meiner Fahrzeit hingewiesen.(Neue Frontschürze wegen Parkrempler, Rep. am Automatikgetriebe)
Habe vor sieben Monaten den Lag von einem seriösen Händler per Kaufvertrag und Car-Garantie mit Prüfliste erworden. Alles in Ordnung.

So nu zu meinem Verkauf. Der Käufer hat bar bezahlt nachdem wir den Kauf bei meinem freundlichen Renaulhändler abgewickelt haben. Dieser hat als Treuhändler sich zur Verfügung gestellt, da der Brief noch bei der Bank ist.
Wir haben uns alle lächelnd freundlich verabschiedet. Der Käufer fuhr in die Renaultwerkstatt Seines Vertrauens und hat den Wagen checken lassen.
Da ruft der mich an und lammentiert: " Uuuuh, ich hab da jetzt nen Unfallwagen gekauft, der ist ja überall lackiert und gespachtel worden und ein Spurstangenkopf sei auch ausgeschlagen und irgendwie geölt worden damit es nicht quietscht. Ich will mein Geld zurück und trete vom Vertrag zurück"

Daraufhin war ich echt sprachlos. Ich habe nix von irgendwelchen Schäden gewusst. Es stand nix in meinem damaligen Kaufvertrag drin und wurde auch schließlich durch meinen Renaulthändler bewertet, da er den Wagen eigentlich in Zahlung nehmen wollte bevor ich ihn Privat verkauft habe. Spätestens da hätte doch was auffallen müssen, weil er mir ja dadurch weniger gezahlt hätte.

Habe schon im Net kräftig gesaugt und telefoniert. Wenn der Käufer mir keine arglistige Täuschung nachweisen kann, hat er keine Chance auf Rückgabe. Ich werde am Montag mal zum Rechtschutz dackeln. Aber bis dahin hab ich echt Schiss.
Ich will keinen Ärger, vorallem weil der Käufer ein echt netter ist
Brauche eure Hilfe und evtl. noch ein paar wertvolle Tips.
Dank an alle Schreiber
Carsten Brauer
Rechtliche Tips gebe ich keine, dafür aber staune ich wieder mal über die Geistesleistung, als Käufer NACH dem Kauf den Wagen zur Begutachtung zu bringen.
giacomoleopardi
warum zum rechtsanwalt? du musst doch erst reagieren wenn die gegenseite agiert hat.

also abwarten, was er macht. wenn er dich verklagt dann anwalt. alles andere ist panikmache.

im kaufvertrag wird wohl gestanden haben: gekauft wie besehen.
damit bist du imho du wohl im recht, aber ein bisschen "geschmäckle" hat das alles schon.

das der käufer erst NACH dem kauf einen genauen check gemacht hat ist natürlich problematisch. Vielleicht war er sich auch zu sicher, weil dein renault-händler die finger im spiel hatte..........
dFZe
quote:
Original von jbawa
Da ruft der mich an und lammentiert: "Uuuuh, ich hab da jetzt nen Unfallwagen gekauft, der ist ja überall lackiert und gespachtel worden und ein Spurstangenkopf sei auch ausgeschlagen und irgendwie geölt worden damit es nicht quietscht. Ich will mein Geld zurück und trete vom Vertrag zurück"


quote:
Original von jbawa
Ich will keinen Ärger, vorallem weil der Käufer ein echt netter ist


das sind fuer mich zwei Dinge die nicht zusammenpassen...
Entweder ist er ein guter Schauspieler oder im Vertrieb... Augenzwinkern

Hast du die Schaeden (Parkrempler) auch vor Zeugen (die auch fuer dich aussagen wuerden) offen gelegt? Dann kann er dich mal, dann ist das gekauft wie gesehen. Prinzipiell wuerde ich sowas immer schriftlich fixieren. Wenn nicht Zeuge oder Kaufvertrag) steht Aussage gegen Aussage, dann hat er mit den Schaeden die besseren Karten.

Meinen letzten Gebrauchten haben mir Kroaten aus der Hand gerissen und selbst in den Vertrag geschrieben "gekauft wie gesehen" da war ich echt geschockt
RicoK77
quote:
Original von giacomoleopardi
warum zum rechtsanwalt? du musst doch erst reagieren wenn die gegenseite agiert hat.

also abwarten, was er macht. wenn er dich verklagt dann anwalt. alles andere ist panikmache.

im kaufvertrag wird wohl gestanden haben: gekauft wie besehen.
damit bist du imho du wohl im recht, aber ein bisschen "geschmäckle" hat das alles schon.

das der käufer erst NACH dem kauf einen genauen check gemacht hat ist natürlich problematisch. Vielleicht war er sich auch zu sicher, weil dein renault-händler die finger im spiel hatte..........


Würde ich auch so sehen...
goescha
Hallo

ich glaube, dass "gekauft wie gesehen" keine rechtliche Grundlage für verdeckte Mängel hat. Aber ich würde auch erst mal abwarten. Vielleicht hat er seinen Kauf nur "bereut" weil der Renaulhändler gesagt hat, dass er sich lieber einen anderen Renault gekauft hätte und er genau so einen für 500 Euro weniger auf dem Hof stehen hat. cool großes Grinsen

Gruß Götz
jbawa
Ach Jungs, das is ne echt lange Geschichte. Also von den angeblichen "Schäden" hab ich echt nix gewußt. Normalerweise bin auch auch ein ruhiger Vertreter der gut abwarten kann was passiert. Jedoch bin ich ein wenig panisch, weil ich mir ausmale was passiert, wenn er nachweist das es sich um einen Unfallwagen handelt. Naja erst mal muß der Begriff Unfall definiert werden. Wenn ja, hat er das Recht auf Rückgabe. Außer ich kann beweisen das die Schäden vor meiner Besitzzeit passiert sind. Nur wie soll ich das anstellen. Von dem Händler, wo ich gekauft hab, hab ich den Beleg das der Wagen an mich Unfallfrei übergeben wurde. So, und nu hab ich die A-Karte, das ich dem neuen Besitzer beweisen muß das die Schäden eben nicht in meiner Zeit passiert sind sondern davor.
War heut schon beim Rechtschutz, Versicherung, TÜV und Anwalt. Alle haben gesagt: ABWARTEN.
Wenn ich da nur nicht dieses komische Gefühl im Bauch hätte.

Ich hab im Anhang mal alles in nem *.doc zusammengefaßt. Naja, falls man es öffnen kann (eigentlich nur*.txt erlaubt)
jbawa
Ich schon wieder.
Hab grad nen Rückruf erhalten, Anwalt für Vertrags- /und Verkehrsrecht, (geile Kombination). Ich soll mir keine Sorgen machen. Alles in Butter. Trotzdem überleg ich, mich an den Reparaturkosten der Achsgummidingsda, nach Eingang der Rechnung zu beteiligen. Warum? Weil ich dem neuen Besitzer nachfühlen kann. Ich stell mir vor ich hätt den Wagen dummerweise ohne ihn prüfen zu lassen gekauft. Ach Jungs (und Mädels) ich weiß doch auch nicht.
Schlaft gut, Naaaaaacht
derRenè
Laß dich nicht verrückt machen. Und warum an den Kosten für die Manschette beteiligen? Ist ein Verschleißteil, sowas geht nun mal kaputt, und wie gesagt, man geht zumTÜV/Dekta BEVOR man das Auto kauft... mag er nett sein wie er will, aber selst wenn er keine Ahnung von Autos hat, eine defekte Achsmanschette etc. würde meines Erachtens auch ein Laie erkennen...
MfG.
pilgrin2001
Hat er nicht gesagt, dass das Renault Autohaus als Zwischenhändler fungierte. Ist es dann nicht so das es kein Privatkauf mehr ist sondern ein gewerblicher Verkauf des Autohauses? War es ein Kaufvertrag von Privat an Privat oder ein Formular von Renault.

Weil Du dir dann alles sparen kannst. Dann bist nicht Du der Verkäufer sondern das Autohaus.
Adam
Nein hat er nicht.. Ausserdem ist das fast 8 Monate her ich glaub das Interessiert keinen mehr Augenzwinkern
jossidd
quote:
Original von jbawa
Ich schon wieder.
Hab grad nen Rückruf erhalten, Anwalt für Vertrags- /und Verkehrsrecht, (geile Kombination). Ich soll mir keine Sorgen machen. Alles in Butter. Trotzdem überleg ich, mich an den Reparaturkosten der Achsgummidingsda, nach Eingang der Rechnung zu beteiligen. Warum? Weil ich dem neuen Besitzer nachfühlen kann. Ich stell mir vor ich hätt den Wagen dummerweise ohne ihn prüfen zu lassen gekauft. Ach Jungs (und Mädels) ich weiß doch auch nicht.
Schlaft gut, Naaaaaacht



Ist ja nett von dir aber wenn ich ein auto von privat kaufe nehme ich diesen und fahre zu einem gutachter. ich habe meinen laggi beim renautlpartner gekauft und der hat mich beschissen weil ich eigentlich vertrauen gehabt habe. nun nach einem jahr hatte ich den wagen in meiner neuen werkstatt und die haben auch feststellen müssen das die teile die angeblich gewechselt wurden sind nur mangelhaft bzw nicht in ordnung gebracht wurden sind. da ich keine rechnung habe kann mir zwar mein neues autohaus helfen aber ich müßte alles selber bezahlen. sind bei mir knapp 2000 eus. also was soll es wenn du keinen unfall hattest laut alten kaufvertrag dein vorbesitzer auch nicht woher sollst du das wissen. b5 b5 b5 b5