Kündigung, Urlaubsanspruch

derRenè
Hi, ich habe auch diesbez. gegoogelt aber leider werden da nur andere oder kompliziertere Fälle behandelt.
Mein Fall, ich habe zum Ende Juni 2010 gekündigt und auch meinen noch zustehenden Urlaub beantragt.
Mir stehen für dieses Jahr 28 Tage Urlaub zu, genommen bis jetzt 0. Zugestanden wurden mir bis Ende Juni 13 Tage. Aber eigentlich müßten es doch 14Tage sein, weil ich ja das komplette 1/2 Jahr (bis Ende Juni) tätig bin. Oder?

MfG.
Laguna_Micha
1/12 für jeden Monat, den Du voll gearbeitet hast.

quote:
Auszug aus dem Bundesurlaubsgesetz

BUrlG § 6 Ausschluß von Doppelansprüchen
(1) Der Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist.
(2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen.

BUrlG § 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.
(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.
(3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.
(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.

Für jeden vollen Kalendermonat, den Du gearbeitet hast, hast Du Anspruch auf 1/12 Deines Jahresurlaubs.
derRenè
Heißt im Klartext, der Juni zählt nicht als voller Monat weil ich da den Resturlaub nehme? Aber im Mai nehme ich auch schon 2-3 Tage, dies zählt dann als voller Arbeitsmonat?
Laguna_Micha
Natürlich zählt der Juni voll.
Ist ja auch bezahlter Urlaub.
Wenn Du, was ich annehme, jeden Monat voll gearbeitet hast,
hast Du 14 Tage Urlaubsanspruch.
Bei Kündigung zum 31.7 oder später, hättest Du Anspruch auf
die ganzen 28 Tage.
derRenè
Ok, Danke, werde das nochmal ansprechen.
MfG.

edit: Im Febr. war ich mal ne Woche krank, mit Lohnfortzahlung.
Joker71
spielt keine Rolle!
Laguna_Micha
quote:
Original von derRenè

edit: Im Febr. war ich mal ne Woche krank, mit Lohnfortzahlung.


Irrelevant.

So wie Du es beschreibst, stehen Dir 14 Tage zu !
derRenè
Alles ok, einen Tag ist Betriebsruhe, ein Pflichturlaub sozusagen. Der wurde bei denen ihrer Rechnung schon berücksichtigt. Danke nochmals.
MfG.
Laguna_Micha
Aha !