RMB
Hab mir nicht alles Posts durchgelesen - aber es gab vor einiger Zeit(glaube im Jahre 2009) eine geänderete Rechtssprechung zu dem Thema "Blinken" und dann trotzdem geradesaus fahren - weiß nicht, ob dass schon jemand gepostet hatte.
Früher war es so, dass man grundsätzlich immer Schuld hatte, wenn man jemanden auf die Hörner genommen hat, der geblinkt hat und trotzdem weiter fuhr - heute wird da je nach Situation entsprechend anders entschieden.
Mal bei einem Rechtverdreher schlau machen.
Die fahrlässige KV steht ja auch noch im Raume - wird aber fast nie durch den Geschädigten zur Ahndung gebracht.
Aber Blech ist Blech und gut, dass dem Mopedfahrer nicht mehr passiert ist - und dass er vorher freiwillig vom Bock ist, ist das Beste, was ein Mopedfahrer in der Situation machen kann.
MfG
Mr. Tuning
Das mit dem blinken wird dir nichts bringen, ob er geblinkt hat oder nicht ist egal, du kannst dich auf sowas, rechtlich gesehen, nicht verlassen.
Wie weit stand dein Fahrzeug denn auf der Gegenspur, bzw.hatte er noch die Möglichkeit, dich zu passieren?
Hast du Zeugen, die deine Variante bestätigen, hat er Zeugen, die was anderes sagen?
Hatte auch mal nen Unfall im Kreisverkehr, keine Schuld, aber auch keine Zeugen, der Gegner erzählte ne andere Story, also bekam jeder 50%
RMB
Der Unfall wurde durch die Polizei aufgenommen - da sogenannter P Unfall - und der Mopedfahrer hat da ja eine Äußerung getätigt - sooo einfach kann er jetzt nicht mehr ne andere Versoin bringen, da in solchen Fällen immer per Aktenlage der Polizei entschieden wird von den Versicherungen.
MaxHRO
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Original von RMB
Die fahrlässige KV steht ja auch noch im Raume - wird aber fast nie durch den Geschädigten zur Ahndung gebracht.
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Aber grundsätzlich durch die Staatsanwaltschaft.
Wird dann aber aber in Fällen wie diesem wegen geringer Schuld eingestellt. Es ist ja nun nichts passiert, was einer Strafverfolgung würdig ist - Deinen Ausführungen zu Folge.
Blinken = Teilschuld.
Aber zu 100% kommst Du nicht raus aus der Sache, ich denke, dass Dir mindestens 30% angeheftet werden.
DS 677
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Original von MaxHRO
Blinken = Teilschuld.
Aber zu 100% kommst Du nicht raus aus der Sache, ich denke, dass Dir mindestens 30% angeheftet werden. |
Warten wir es doch einfach mal ab.
Werden das Urteil (Schuldfrage) mit Sicherheit hier im Forum erfahren.
ALLES andere ist reine Spekulation !!!!
RMB
@ MaxHRO
Die fahrlässigen KV stellt die StA ein, das ist richtig - aber der Geschädigte muss durch Strafantrag ja erst die Ahndung anregen.
MaxHRO
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Original von RMB
aber der Geschädigte muss durch Strafantrag ja erst die Ahndung anregen. |
Nö, muss er nicht.
Bin mit jemanden von dem Trupp befreundet und hatte mal selber eine so bedingte Anzeige an der Backe. Ich konnte nun Insiderinfos bekommen, ob der "Geschädigte" die Strafverfolgung veranlasst hat - hatte er nicht.
Bitterer Beigeschmack ist, dass man die Einstellung nur wegen "geringer Schuld" bekommt, sieht immer etwas bescheiden aus, wenn mal die Akte gebraucht wird.
RMB
Das
"Fertigen einer Anzeige"
und
"strafrechtliche Verfolgung begehren"
sind zwei absolut getrennt zu betrachtende Dinge.
§ 229 StGB
Absolutes Antragsdelikt - wird nur auf Antrag verfolgt - fehlende Strafanträge stellen Prozesshindernisse dar - es sei denn, die StA erkennt auf besonderes öffentliches Interesse.
Das die Anzeige auf jeden Fall erstmal geschrieben wird, ergibt sich aus der Unfall RiLi für "Unfälle mit Personenschäden", hat mit dem Strafantrag aber nichts zu tun.
Könnte dir, wenn ich denn legal wäre, ja mal die Unfallrichtliníe des Landes SH zeigen
Mal so als Beispiel: Pkw ballert auf einen Lkw; Brummifahrer merkt natürlich nichts davon; Pkw-Fahrer verletzt.
Anzeige wegen f. KV wird gegen den Lkw-Fahrer eingeleitet, weil er mit dem durch ihn geführten Lkw eine Person verletzt hat.
Der Vorgang geht zur StA und die prüfen, ob sie Anklage erheben oder ob die einstellen.
Natürlich wird die Anzeige eingestellt, aber erstmal läuft die Anzeige gegen ihn nunmal.
Mit welchem Wortlaut die StA einstellt, ist dann auslegungssache.
Und nix Mutmaßungen, sondern für den einen oder anderen dessen täglich Brot
MfG
Madison
und wer ist jetzt der Schuldige?
Ruprecht47
Es ist wohl noch kein Urteil gesprochen, oder ist das Verfahren eingestellt?
Der Verfasser könnte sich nach dieser Diskussion mal melden, um uns alle schlauer zu machen.