navi cd!!

johnny2.2
hallo

wollte mal fragen ob das navi cd lesegerät zufällig auch gebrannte cd´s abspielt??

weil mir ehrlich gesagt 120 euro für aktuelle cd etwas zu teuer ist....

oder wo kann man sonst günstig aktuelle cd´s erwerben??

gruß
ThomasDunkel
Wennste das Carminat 8000 hast guck mal hier: http://cgi.ebay.de/RENAULT-CARMINAT-8000...=item2ea738961b
johnny2.2
woran erkenn ich welches carminat ich habe?

kann ich die cd nicht brennen??
Excalibur
Also ich kann nur sagen, dass mein Carminat auch gebrannte CDs liest, und das sehr hilfreich sein kann, da das dauerhafte "lagern" im Laufwerk die CDs mit der Zeit unlesbar machen. Deshalb habe ich immer eine Sicherheitskopie eingelegt.
Das Original immer schön im Handschuhfach, dann kann auch niemand meckern.
johnny2.2
@excalibur

hast du aktuelle software??

wenn ja könntest du mir das irgendwie zukommen lassen??
Madison
quote:
Original von johnny2.2
@excalibur

hast du aktuelle software??

wenn ja könntest du mir das irgendwie zukommen lassen??


Wenn dir 120€ zuviel sind, dann hast du das falsche Auto
CD-Kopien sind nicht erlaubt.
goescha
Hallo

genau so sieht es aus. Kopien die verschickt werden und nicht zum privaten Gebrauch (Sicherheitskopie) sind sind illegal und sollte hier nicht einmal angefragt werden. Das ist ja schon fast Anstiftung zu einer Straftat.
quote:
Wenn dir 120€ zuviel sind, dann hast du das falsche Auto
Genau so sehe ich das auch! Außerdem gibt es günstige Gebrauchte bei ebay. Was Du für eine CD brauchst steht auf der Original CD oder in der BA.

Gruß Götz
johnny2.2
lol wollt ihr mich verkackeiern oder was?? ich weiß ja nicht ob ihr alle rockefäller seit aber ich finde 120 euro für eine cd ganz schön teuer.....

naja was solls.........
johnny2.2
achso.... ich dachte immer foren sind dafür da sich gegenseitig zu helfen.......
und nicht um sich gegenseitig anzuscheißen.....

weil man muss ja das geld nicht zum fenster rauswerfen

aber da bin ich wohl falsch hier
ThomasDunkel
Sag mal, johnny2.2, erwartest du im Ernst, dass sich wildfremde Leute für dich über geltendes Recht hinwegsetzen? Das ist naiv, um das mal freundlich zu formulieren...
Excalibur
nein, meine Sicherheitskopie wird nicht verschickt.
Und das original auch nicht, sonst ist die Sicherheitskopie keine Sicherheitskopie mehr ;-)

Also 120eu für eine CD (die es bei ebay auch billiger gibt, und es MUSS nicht immer 2010 sein, der Vorgänger reicht auch) find ich ok,
überleg mal, das sind heutzutage nicht mal zwei tankfüllungen!
Heberatte
§ 53 UrhG

Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.

(2) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen
1. zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und sie keinen gewerblichen Zwecken dient,
2. zur Aufnahme in ein eigenes Archiv, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und als Vorlage für die Vervielfältigung ein eigenes Werkstück benutzt wird,
3. zur eigenen Unterrichtung über Tagesfragen, wenn es sich um ein durch Funk gesendetes Werk handelt,
4. zum sonstigen eigenen Gebrauch,
a) wenn es sich um kleine Teile eines erschienenen Werkes oder um einzelne Beiträge handelt, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen sind,
b) wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.

Dies gilt im Fall des Satzes 1 Nr. 2 nur, wenn zusätzlich
1. die Vervielfältigung auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung vorgenommen wird oder
2. eine ausschließlich analoge Nutzung stattfindet oder
3. das Archiv im öffentlichen Interesse tätig ist und keinen unmittelbar oder mittelbar wirtschaftlichen oder Erwerbszweck verfolgt.

Dies gilt in den Fällen des Satzes 1 Nr. 3 und 4 nur, wenn zusätzlich eine der Voraussetzungen des Satzes 2 Nr. 1 oder 2 vorliegt.

(3) Zulässig ist, Vervielfältigungsstücke von kleinen Teilen eines Werkes, von Werken von geringem Umfang oder von einzelnen Beiträgen, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen oder öffentlich zugänglich gemacht worden sind, zum eigenen Gebrauch
1. zur Veranschaulichung des Unterrichts in Schulen, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie in Einrichtungen der Berufsbildung in der für die Unterrichtsteilnehmer erforderlichen Anzahl oder
2. für staatliche Prüfungen und Prüfungen in Schulen, Hochschulen, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie in der Berufsbildung in der erforderlichen Anzahl

herzustellen oder herstellen zu lassen, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist. Die Vervielfältigung eines Werkes, das für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmt ist, ist stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig.

(4) Die Vervielfältigung
a) graphischer Aufzeichnungen von Werken der Musik,
b) eines Buches oder einer Zeitschrift, wenn es sich um eine im wesentlichen vollständige Vervielfältigung handelt,

ist, soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig oder unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 2 oder zum eigenen Gebrauch, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.

(5) Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 bis 4 sowie Absatz 3 Nr. 2 finden keine Anwendung auf Datenbankwerke, deren Elemente einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel zugänglich sind. Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 sowie Absatz 3 Nr. 1 finden auf solche Datenbankwerke mit der Maßgabe Anwendung, dass der wissenschaftliche Gebrauch sowie der Gebrauch im Unterricht nicht zu gewerblichen Zwecken erfolgen.

(6) Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. Zulässig ist jedoch, rechtmäßig hergestellte Vervielfältigungsstücke von Zeitungen und vergriffenen Werken sowie solche Werkstücke zu verleihen, bei denen kleine beschädigte oder abhanden gekommene Teile durch Vervielfältigungsstücke ersetzt worden sind.

(7) Die Aufnahme öffentlicher Vorträge, Aufführungen oder Vorführungen eines Werkes auf Bild- oder Tonträger, die Ausführung von Plänen und Entwürfen zu Werken der bildenden Künste und der Nachbau eines Werkes der Baukunst sind stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig.
Madison
quote:
Original von johnny2.2
achso.... ich dachte immer foren sind dafür da sich gegenseitig zu helfen.......
und nicht um sich gegenseitig anzuscheißen.....

weil man muss ja das geld nicht zum fenster rauswerfen

aber da bin ich wohl falsch hier


gegenseitig helfen?
ja die anderen sollen zahlen und du profitierst von einer kopie?
goescha
Hallo

quote:
ich weiß ja nicht ob ihr alle rockefäller seit aber ich finde 120 euro für eine cd ganz schön teuer....
Ja das stimmt, und?? Jetzt soll ich das gesetz brechen und als Robin Hood in die Geschichte eingehen oder was?

Gruß Götz (hat für 56 Euro eine 2010er Original-CD bei ebay ersteigert)
johnny2.2
löl

ja is ja ok.....